Wenn ein Baum zu groß für seinen Platz geworden ist
Ein Baum, der übers Dach ragt, Leitungen berührt oder nach einem Sturm schief steht, ist kein Fall für Leiter und Heimwerkersäge. Eng stehende Bäume werden deshalb in Teilstücken abgetragen statt am Stück gefällt – kontrolliert, abgesichert und ohne Schäden an Haus, Zaun oder Nachbargrundstück.
Nicht jeder Baum muss weg. Häufig reicht ein fachgerechter Rückschnitt, damit wieder Licht in den Garten kommt und die Krone stabil bleibt.
Baumfällung, auch in Teilstücken bei engem Stand
Baumpflege und Kronenrückschnitt
Hecken auf Stock setzen
Absicherung des Arbeitsbereichs
Zerkleinern und Abtransport
Entsorgung des Schnittguts
Wann darf gefällt werden?
In Deutschland gilt nach dem Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis zum 30. September eine Schonzeit: In diesem Zeitraum dürfen Bäume und Hecken nicht auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt.
Dazu kommt die Baumschutzsatzung der jeweiligen Stadt. In Dortmund sind Laubbäume ab einem Stammumfang von mehr als 80 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe, geschützt – für sie brauchen Sie eine Genehmigung des Umweltamtes. Nadelbäume sind ausgenommen. Wir sagen Ihnen beim Termin, ob Ihr Baum betroffen sein könnte – den Antrag stellen Sie als Eigentümer bei der Stadt.
Der beste Zeitpunkt für größere Fällungen liegt deshalb im Winterhalbjahr, zwischen Oktober und Februar.
Vom Anruf bis zum leeren Garten
Schicken Sie am besten ein Foto mit – dann können wir vorab einschätzen, was nötig ist.
Steht bei Ihnen ein Baum im Weg?
Rufen Sie an oder schicken Sie ein Foto über das Kontaktformular. Wir sagen Ihnen, was möglich ist und was es kostet.

